Mailverkehr mit LVZ - lvz-medien

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Mailverkehr mit LVZ

Dumm gelaufen


von Hermanni, Dagmar 1. März 2012 / 18:06
an m.meincke;

Sehr geehrter Herr Meincke,

Frau RAin Irion hat unter Bezug auf ein Telefonat mit Ihnen angerufen und mitgeteilt, dass Sie und Frau Irion abgestimmt hätten, die Arbeitsentwürfe, die meinerseits heute morgen vom mir zu Mitnahme angeboten wurden, an Sie zu mailen.
Sie erhalten diese nunmehr im Anhang, es handelt sich um
Arbeitsentwurf für eine Beschwerde an den Deutschen Presserat (Beschwerdeentwurf und Anlage 10 dazu) sowie
Stichwortzettel zur Fragen von Strafbarkeit im Leserbriefbereich.
Weiterhin war im Gespräch ein Schreiben vom 27.2.2012 an die Staatsanwaltschaft Leipzig nebst Anlagen, wobei die Anlagen umfängliche Unterlagen zu den Geschehnissen und Entwicklungen in den vergangenen zwei Jahren beinhalten. Auch dies kann Ihnen per Mail zur Ihrer Information zur Verfügung gestellt werden. Allerdings bedarf dies umfangreiche Material zuvor aus Datenschutzgründen der Anonymisierung und dies wird einige Stunden beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar von Hermanni
3 Anhänge
Meincke, Matthias m.meincke@lvz.de vom 1. März 2012 / 19:20
an André; mich; mail

Sehr geehrte Frau von Hermanni,

vielen Dank für Ihr Schreiben nebst Anhang.
Frau Irion und ich haben nicht vereinbart, dass uns allgemein die Arbeitsentwürfe oder sonstige Unterlagen von heute morgen übermittelt werden. Vielmehr sollen die jeweiligen Unterlagen zur Prüfung übermittelt werden, die die geltend gemachten Punkte der Gegendarstellung und Unterlassung Ihrerseits belegen und diesen zuzuordnen sind.
Es muss für den prüfenden Redakteur klar ersichtlich sein, worauf sich der entsprechende Beleg bezieht, da ansonsten in Anbetracht der bis Montag anberaumten Frist eine Prüfung durch einen Dritten, der bisher mit dem Sachverhalt nicht vertraut ist, nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meincke
Leiter Zentralbereich Recht

Matthias von Hermanni matthiasvonhermanni@googlemail.com 2. März 2012/ 12:16
an
m.meincke@lvz.de ; a.boehmer@lvz.de ;
irion.medienrecht


Sehr geehrter Herr Meincke,
sehr geehrter Herr Böhmer,

im Hinblick auf das Mail (vom 1.3.12/19:20 von Herrn Meincke) bin ich erstaunt.
Über Ihren Anwalt Heymann haben Sie am 24.2.12 mitteilen lassen, dass die von der RAin Irion und mir vorgelegte Gegendarstellung nicht erfolgen wird. Auf das unsererseits zuvor offerierte Gesprächsangebot wurde jedoch eingegangen. Im Ergebnis davon kam es am 1.3.12 von 10:00 bis 12:00 Uhr zu einem Gespräch zunächst zwischen Herr Böhmer, Herrn Pfütze, Frau von Hermanni und mir; im zweiten Teil dieses Gespräches nahmen 6 Vertreter der Vereine teil.
Im ersten Teil haben meine Frau und ich unter Bezugnahme auf die LVZ Berichterstattungen dargelegt, dass wir in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden und dass wir Schmerzen und Schaden erlitten haben. Meine Frau wies dabei darauf hin, dass sie zwar dieses Gespräch abgewartet, sich jedoch dennoch auf die Problematik insofern vorbereitet habe, als sie sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat beschäftigt habe und, der Offenheit wegen gern bereit sei, den derzeitigen Arbeitsstand des Entwurfes zur Orientierung an die LVZ übergeben würde. Gleiches galt für einen Stichwortzettel zu einer Frage der strafrechtlichen Relevanz. Herr Böhmer wollte diese Unterlagen nicht an sich nehmen, sie verblieben bei meiner Frau.
In dem Gespräch wurden beispielhaft die Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten angesprochen.
Unter Hinweis auf die Berichterstattung des Herrn Pfütze, wonach der offene Brief von mir Anlass war, das Vereinsleben in Hohenroda zu beleuchten, wurde festgestellt, dass es sich um eine inhaltlich-politische Thematik und Auseinandersetzung handelt. Dies spiegelte sich auch in dem anschließenden Austausch mit den Vertretern der Vereine wider, wo die Fragestellung der Ziele der Vereinsarbeit, der Leitbilder der Vereine, deren Grundsätze, beispielhaft am Stichwort der Nachhaltigkeit andiskutiert wurden.
Ich hatte im ersten Teil des Gespräches einen Vorschlag unterbreitet, wie ggf. „die Kuh vom Eis“ zu holen ist und zwar:
Ein Redakteur der LVZ, natürlich von dieser ausgewählt und bestimmt, jedoch auch mit meinem Vertrauen (d.h. kein Mitarbeiter der Redaktion Delitzsch Eilenburg) und mit einer Grundbeziehung zu dem Aufgabenfeld und den Themen der Vereinsarbeit ausgestattet (d.h. beispielsweise kein “Sportjournalist“) erhält die Möglichkeit der Recherche (d.h. prüfen, fragen, Einsicht nehmen in Unterlagen usw.) und erstellt auf der Grundlage seiner Recherchen einen ergebnisoffenen (dieses Adjektiv wurde in dem Gespräch mehrfach ausgeleuchtet) Bericht für die Chefredaktion der Leipziger Volkszeitung. Dort wird entschieden, ob es zu einer neuen, nunmehr auch „die andere Seite berücksichtigenden“ Berichterstattung kommt. Diese Entscheidung wird dann mitgeteilt und von Hermanni (wie auch die Vereine ) entscheiden dann für sich ihren Umgang damit.
Herr Böhmer nahm diesen Vorschlag auf und teilte mit, dass er hierüber innerhalb der LVZ eine Entscheidung herbeiführen werde, da er dies nicht hier entscheiden könne.
Es ging sodann um die Frage in welchem Zeitrahmen die LVZ-Entscheidung über den Vorschlag einer Recherche durch einen Redakteur (s.o.) erfolgen würde. Dies war zunächst strittig, da Herr Böhmer von einer Woche sprach und dies meinerseits, wie auch von Seiten
meiner Frau nicht akzeptiert werden konnte. Es wurde dann Freitagabend (was in Anbetracht des Wochenendes faktisch Montagfrüh ist) für eine Rückmeldung, ob die LVZ dem Vorschlag folgt, dass eine ergebnisoffene Recherche durch einen LVZ-Redakteur erfolgt, vereinbart.
Im Nachgang zu telefonischen Kontakten zwischen Herrn Meincke und Frau Irion kam dann die Bitte, die am Vormittag von meiner Frau angebotenen Unterlagen der LVZ per Mail zur Verfügung zu stellen. Meine Frau hat daraufhin selbstverständlich die Unterlagen, die sie bereits am Vormittag Herrn Böhmer angeboten hatte, nunmehr per Mail zur Verfügung gestellt.
Nun teilen Sie ihr mit, dass es um Unterlagen („entsprechende Belege“) gehe, die der „prüfende Redakteur“ hinsichtlich der geltend gemachten Gegendarstellung prüfen solle/könne.
Das verstehe ich nicht und zwar insbesondere aus folgenden Gründen:
Die Veröffentlichung der Gegendarstellung wurde von Ihnen abgelehnt, im Übrigen in Gänze und nicht hinsichtlich ggf. einzelner Punkte.
Sie haben eine Beweispflicht hinsichtlich der Wahrheit der von Ihnen vorgenommenen Tatsachenbehauptungen. Abgesehen davon kann ich unwahre Tatsachenbehauptungen nicht durch Belege beweisen die es nicht gibt. Wie sollte ich Ihnen beispielsweise einen Beleg dafür vorlegen, dass ich nicht Arbeitgeber bin?
Es ging deswegen auch überhaupt nicht darum, dass ein Redakteur bestimmte „Belege“ prüft, sondern im Gegenteil: es ging darum, dass er „ergebnisoffen“ recherchiert und prüft. Das allein belegt bereits, dass es überhaupt nicht sein kann und darf, dass meinerseits nun einseitig Belege zur Prüfung vorgelegt werden.
Es kann nur darum gehen, dass der Redakteur einsteigt über die der LVZ bereits vorliegenden Materialien/Unterlagen, dann meinerseits und seitens der Vereine Belege/Unterlagen hinzugeben werden, damit der Redakteur dann daraus seine Fragen und zu klärenden/prüfende Vorgänge ableitet. Wie sonst sollte es „ergebnisoffen“ sein?
Es gibt bei der LVZ, wie Berichterstattungen im Archiv dokumentieren dürften, Redakteure, die sich bereits in der Vergangenheit mit den inhaltlich-politischen Themen wie auch mit der Person Matthias von Hermanni auseinander gesetzt haben und zu denen sicherlich seitens der Chefredaktion das Vertrauen zu einer journalistisch sorgfältigen Recherche besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias von Hermanni

Meincke, Matthias m.meincke@lvz.de 2. März 2012 / 19:20
an Matthias von Hermanni
André Böhmer;
irion-medienrecht.de

Sehr geehrter Herr von Hermanni,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ohne mich wiederholen zu wollen, kann ich Ihnen mitteilen, dass in Anbetracht einer Frist bis Montag Frau Irion und ich uns einig waren, dass nur hinsichtlich der strittigen Punkte der Gegendarstellung und Unterlassung anhand von Ihnen hierzu vorzulegenden Unterlagen geprüft werden kann, ob die Berichterstattung fehlerhaft war.
Sollte sich hierbei herausstellen, dass dies der Fall ist, sind wir selbstverständlich zu einer korrigierenden Berichterstattung bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meincke
Leiter Zentralbereich Recht

Matthias von Hermanni am 4.3.2012
an
m.meincke@lvz.de
a.boehmer@lvz.de
post@lvz-online.de
n.schmid@lvz.de
cc: irion-medienrecht.de
Sehr geehrter Herr Meincke,
sehr geehrter Herr Böhmer,
sehr geehrter Herr Schmid,
auch mir liegt es daran, Wiederholungen zu vermeiden. Ich fasse deswegen zunächst nur kurz zusammen:
 Auf mein Schreiben vom 13.2.2012, wie auch das der Vereine vom gleichen Datum, hat Herr Pfütze auf Bitten der Chefredaktion mit einem Rundschreiben geantwortet. Das Schreiben stellt eine Bekräftigung der durch die LVZ erfolgten Berichterstattung dar.
 Auf die Forderung nach einer Unterlassungserklärung und Gegendarstellung teilte Ihr Rechtsanwalt am 24.2.2012 mit, dass dies nicht erfolgen werde.
 Das zuvor bereits von der RAin Irion gemachte Gesprächsangebot wurde vom Rechtsanwalt Heymann aufgegriffen; es kam am 1.3.2012 zu einem Gespräch mit Herrn Chefredakteur Böhmer und Herr Pfütze.
 Als Ergebnis dieses Gespräches wurde festgehalten, dass die LVZ prüft, ob sie sich auf den unterbreiteten Vorschlag einlässt, wonach ein Redakteur der LVZ, welcher auch unser Vertrauen genießt, ergebnisoffen recherchiert – und hierfür natürlich neben Gesprächen, Antworten auf die von ihm zu stellenden Fragen wie auch Einblick in die klärenden Unterlagen erhält. Ein aus diesen Recherchen resultierender Bericht sollte


dann der Chefredaktion vorgelegt werden, die dann entscheidet, ob eine „neue“ Berichterstattung durch die LVZ vorgenommen wird. Herr Böhmer erklärte, dass er dies nicht entscheiden könne. Es wurde vereinbart dass seitens der LVZ für die Entscheidung, ob dieser Weg eingeschlagen werden soll, eine Frist bis Freitagabend, was im Hinblick auf das Wochenende Montagfrüh entspricht, besteht.

Diese getroffene Vereinbarung hat bedauerlicherweise gar nichts mit Ihren Anforderungen aus Ihren Mails zu tun.
Es ging nicht „nur“ um die „Strittigen Punkte der Gegendarstellung, denn
1. Die Gegendarstellung war nicht Bestandteil des am 1.3.2012 geführten Gespräches.
2. Die LVZ hat, vertreten durch RA Heymann, die gesamte Gegendarstellung abgelehnt.
3. Es ist hier daher überhaupt nicht bekannt, welche Punkte der Gegendarstellung von Ihnen als „strittig“ betrachtet werden und welche folglich unstrittig sind,
4. Insofern können auch nicht zu uns unbekannten strittigen Punkten „Unterlagen vorgelegt“ werden.
5. Selbst wenn es um Punkte der Gegendarstellung gegangen wäre, wie sollen Unterlagen vorzulegen sein, die es nicht gibt. Nur ein Beispiel: Natürlich müsste es für die LVZ ein Leichtes sein, die Wahrheit ihrer unwahren Tatsachenbehauptung, Matthias von Hermanni befinde sich in Arbeitsgerichtsverfahren, durch Unterlagen über solche Arbeitsgerichtsverfahren zu belegen. Soll sich jetzt Matthias von Hermanni eine Negativbescheinigung des Arbeitsgerichtes (Leipzig, oder auch anderer Arbeitsgerichte?) besorgen aus der hervorgeht, dass er in keinem Arbeitsgerichtsverfahren Partei ist, um zu beweisen, dass die LVZ unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt?
6. Selbst wenn die Gegendarstellung durch Sie erfolgt wäre, blieben darüber hinaus die wesentlichen Teile der erfolgten Berichterstattung in ihrer schmähenden und ehrverletzenden Art zu prüfen. Hierbei ist vor allem auch die Frage der fehlenden journalistischen Sorgfaltspflicht von Bedeutung. Deswegen ging es bei dem unterbreiteten Vorschlag auch darum der LVZ Gelegenheit zu geben Recherchen mit journalistischer Sorgfaltspflicht nachholen zu können. Dass in die Recherche auch unwahre Tatsachenbehauptungen Eingang finden ist selbstverständlich.
7. Hinsichtlich der mit Herrn Böhmer vereinbarten Frist ging es nicht um Recherche, sondern um die Zeit, die die LVZ benötigt darüber zu entscheiden, ob Recherche erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias von Hermanni

 
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