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Deutscher Presserat
Und was kann man noch tun, wenn Ethik und Standesregeln erkennbar keine Rolle spielen?
Es gibt ethische Grundsätze und Standesregeln. Es gibt den Pressekodex des Deutschen Presserates. Dort wurden Beschwerden eingelegt
Jede Person kann sich beim Deutschen Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und journalistische Beiträge aus dem Internet beschweren.
Die Geschäftsstelle und der bzw. die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses prüfen die eingegangenen Beschwerden. Wenn diese nicht offensichtlich unbegründet sind, erhält die Zeitung, gegen die sich die Beschwerde richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend entscheidet der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates.
Der Beschwerdeausschuss befasst sich dann mit der Beschwerde. Ist die Beschwerde begründet, ergreift der Ausschuss eine Maßnahme gegen die Zeitung; er hat hierzu vier Sanktionsmöglichkeiten
die öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
die nicht-
die Missbilligung
den Hinweis
Wir haben eine Beschwerde an den Deutschen Presserat gerichtet
Der Presserat entscheidet über die Beschwerden auf der Grundlage des Pressekodex:
Regeln für einen fairen Journalismus
Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den sogenannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.:
Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde
Gründliche und faire Recherche
Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
Achtung von Privatleben und Intimsphäre
Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt u. Brutalität
Ergänzt werden die Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden.
Quelle: http://www.presserat.info/inhalt/der-
Beschwerde Ressourcenbuendel e.V.
Beschwerde DvH